Anmeldung der HPK-Plätze

Für einen heilpädagogischen Kindergartenplatz können Kinder aus Münster angemeldet werden, die nach § 53 SGB XII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Aufnahmevoraussetzung ist eine Kostenzusage des LWL (Landschaftsverbandes-Westfalen-Lippe).
Dies sind Kinder mit

  • Entwicklungsauffälligkeiten und -besonderheiten
  • geistiger Behinderung
  • Mehrfachbehinderungen
  • sozial-emotionalen Auffälligkeiten

Betreuung und Fahrdienst zwischen Wohnort und Einrichtung sind für diese Familien kostenfrei.

In der Regel werden die Kinder von ihren Eltern / Erziehungsberechtigten angemeldet. 

Gerne können sich aber auch Regelkindergärten, kommunale Dienste, Kinderärzte, Frühförderstellen und andere Interessierte an uns wenden. 

Vor der Aufnahme stellen wir den Eltern unseren Kindergarten vor und nehmen uns Zeit für ein ausführliches Gespräch um sich gegenseitig kennen zu lernen.